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Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Helvetic Construction

Diese Bedingungen regeln die Bestellung, Lieferung und Abrechnung von Baustoffen durch Helvetic Construction. Lesen Sie die für Ihre Bestellung geltenden Punkte vor der Auftragserteilung.

Geöffnetes Rechtsdokument neben einem Baustoffmuster auf einem Schreibtisch
Baustoffe
mit klaren
Regeln

Geltung und Vertragsabschluss

Die Regelungen gelten für geschäftliche Beziehungen mit Helvetic Construction, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Lieferungen von Beton, Gesteinskörnungen, Zement und weiteren Baustoffen an die bestellende Person oder das bestellende Unternehmen.

2. Angebot und Annahme

Ein Vertrag entsteht durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Bestellung. Angebote gelten während der darin genannten Frist.

3. Lieferumfang

Massgebend sind die Angaben in der Auftragsbestätigung. Technische Toleranzen, branchenübliche Abweichungen und produktbedingte Änderungen bleiben vorbehalten.

Baustofflieferung mit Betonfahrmischer auf einer Baustelle in der Region Nyon

Preise, Zahlung und Eigentum

Die Auftragsbestätigung zeigt, welche Preise, Zuschläge und Zahlungsfristen für den einzelnen Auftrag gelten.

01 Preis gemäss Auftrag
02 Fälligkeit laut Rechnung
03 Prüfung bei Empfang
04 Eigentum bis Zahlung

Mängel, Haftung und Rücktritt

Die folgenden Punkte schaffen eine klare Abfolge für Meldung, Nachbesserung und weitere Ansprüche.

Nachbesserung hat Vorrang.

Bei einem berechtigten Mangel darf Helvetic Construction zunächst nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt dies fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.

Verwendung nach Vorgabe.

Die Haftung für Schäden aus unsachgemässer Lagerung, Verarbeitung oder Verwendung der Baustoffe ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.

Stornierung braucht Zustimmung.

Eine Änderung oder Annullierung nach Auftragsbestätigung ist nur mit Zustimmung von Helvetic Construction möglich. Bereits entstandene Kosten bleiben geschuldet.

Fragen zu Ihrem Auftrag?

Wir klären Lieferbedingungen, technische Angaben und Rechnungsfragen direkt mit Ihnen.

Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Helvetic Construction im Kanton Waadt.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen. Die unwirksame Regelung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Kontakt für rechtliche Mitteilungen: Helvetic Construction, Chemin du Bois-Neuf, 1299 Nyon, Vaud, Schweiz.

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